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   OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08   

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https://dejure.org/2008,2808
OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 22 U 23/08 (https://dejure.org/2008,2808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG
    Unterlassungsanspruch einer Stadt wegen Verletzung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit: Ironisch-satirischer "Aufruf" an rechtsgerichtete Gruppierungen in einem Satiremagazin als Meinungsäußerung

  • Telemedicus

    Zur Einstufung eines satirischen Aufrufs

  • Telemedicus

    Zur Einstufung eines satirischen Aufrufs

  • kanzlei.biz

    Ehrenschutz bei satirischen Texten

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; GG Art. 5
    Unterlassungsansprüche hinsichtlich ironisch-satirischer Texte; Begriff der Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Artikels gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim aufgehoben

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Artikels gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim aufgehoben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich ironisch-satirischer Texte; Begriff der Meinungsäußerung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Ironisch-satirische Texte und das Grundrecht der Meinungsfreiheit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit: Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirischen Textes aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen Verfasser eines ironisch-satirisch Textes aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Satire über Zulassung rechtsgerichteter Demonstrationen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit schützt ironisch-satirischen Artikel gegen rechte Kundgebungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ironisch-satirischer Artikel gegen rechtsgerichtete Kundgebungen in Rüsselsheim ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • 213.172 (Entscheidungsanmerkung, 13.12.2008)

    Vom Schicksal der Satire

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    (so wörtlich Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - zitiert nach Juris Rn 45 - 47).

    Hinzu treten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW 2002, 1193).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Lässt sich das tatsächliche Element nicht derart vom wertenden Aspekt trennen, dass letzterer seine Aussagekraft verliert, so ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen (BGH NJW 1994, 124, 126; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rn 53, Seite 113).

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Um den objektiven Sinngehalt zu ermitteln, sind bei der Deutung ausgehend vom Wortlaut der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die für die Leser erkennbaren Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen; maßgeblich ist hierbei das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (BGH, st. Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 - zitiert nach Juris Rn 14).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Im Übrigen folgt aus der für die Demokratie konstituierenden Bedeutung der Meinungsfreiheit eine Vermutung zugunsten freier Rede (vgl. BVerfG NJW 2001, 2069, 2070), weshalb die Verfügungsklägerin verbleibende Belastungen aus harscher und ironischer Kritik an der Art und Weise, wie sie agiert hat, hinnehmen muss.
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08
    Zu den Gewährleistungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gehört es, auch ihnen einen Freiraum zu sichern (BGH, Urteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 139/80 - zitiert nach Juris Rn 28).
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